Feusisberg (Schweiz), den 07.08.2019
Die ordentliche Generalversammlung der Afrika Gold AG wurde am Montag 5. August 2019 durchgeführt. Anwesend und vertreten waren 19 Aktionäre mit insgesamt 56% der Stimmrechte.
Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Der Stand zur Wasserlizenz der Lancaster Mine ist wie folgt: die Behörde hat es abgelehnt, die Direktive, die die Produktion verhindert, aufzuheben. Die Wasserlizenz muss vollständig neu beantragt werden. Die Dokumente wurden eingereicht. Der Zeitraum bis zur Genehmigung der Produktion kann bis zu 300 Tage dauern. Massnahmen zur Aufhebung der zweiten Direktive, die verhindert Drittmaterial in weitreichender Form zu nutzen, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls angegangen.
Die Massnahmen zur Gläubigervereinbarung haben ergeben, dass CHF 3,7 Millionen Darlehen in Aktien gewandelt werden. CHF 3,7 Millionen verbleiben als Darlehen. Die Gespräche mit den letzten Gläubigern werden diesen Monat abgeschlossen.
Die Liquidität der Gesellschaft ist bis Ende August gesichert. Die bisherigen Ankeraktionäre haben bereits angekündigt, dass sie darüber hinaus nicht mehr bereit sind, weitere Mittel bereit zu stellen, ohne dass andere Gläubiger oder Aktionäre sich ebenfalls beteiligen.
Sollten die Wasserlizenz nicht dazu führen, dass kurzfristig wieder produziert werden kann, ist zusätzliches Kapital notwendig, um die Sicherheit und eine minimale personelle Besetzung der Mine zu gewährleisten. Notwendige Kapitalmassnahmen werden vorbereitet.