Feusisberg (Schweiz), den 29.08.2019
Dem Käufer der Lancaster Mine ist es dank der eingereichten Dokumente nun gelungen, dass die zuständige Behörde für die Wasserlizenz DWS (Department for Water & Sanitation), die Direktive welche die Produktion verhinderte, aufhebt. Somit ist eine Bedingung des Kaufvertrages vom Käufer erfüllt.
Alle Teile der Anlage werden nun überprüft und wenn keine unerwarteten Überraschungen auftreten, könnte die Produktion in 3-4 Wochen wieder aufgenommen werden.
Die zweite Direktive, die verhindert Drittmaterial in weitreichender Form zu nutzen, wurde fälschlicherweise von der Bergbaubehörde DMR (Department for Mineral Resources) verhängt, da sie die entsprechenden Beschreibungen zur Verarbeitung von Drittmaterial in den früher eingereichten Dokumenten übersehen hatten. Eine Klärung ist in den nächsten Wochen zu erwarten.